Reputationsrisiko
Die Möglichkeit, dass ein Ereignis, eine Entscheidung oder ein Verhalten das Vertrauen wichtiger Anspruchsgruppen untergräbt und geschäftliche Kosten verursacht.
Reputationsrisiken treten selten allein auf. Meist sind sie Folge anderer Risiken: Qualitätsprobleme, arbeitsrechtliche Konflikte, Sicherheitsvorfälle, das Verhalten von Lieferanten oder Äußerungen von Vorstandsmitgliedern. Sie gehören daher in das Risikomanagement des Unternehmens und nicht allein in die Zuständigkeit der Kommunikationsabteilung.
In der Praxis bedeutet das eine regelmäßige Überprüfung von Ereignissen, die das Vertrauen der Anspruchsgruppen untergraben könnten, jeweils mit Bewertung, Verantwortlichem und Maßnahmenplan. Ebenso wichtig ist eine Frage bei jeder wesentlichen strategischen Entscheidung: Wie werden diejenigen sie beurteilen, auf deren Vertrauen wir angewiesen sind?
- Reputationsrisiko im Risikoregister,
- ein Verantwortlicher im Vorstand, meist der CEO,
- eine Überprüfung mindestens einmal im Quartal.
Für den Vorstand ist das Reputationsrisiko schwer zu beziffern, seine Folgen sind aber real: teurere Finanzierung, langsamere Verhandlungen, schwierigere Personalgewinnung. Unternehmen, die es steuern, erkennen Warnsignale früher.
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