Sperrfrist (Embargo)

Die Vorabweitergabe von Informationen an Medien unter der Bedingung, dass sie nicht vor einem festgelegten Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Eine Sperrfrist gibt Journalisten Zeit für einen sorgfältigen Beitrag und erlaubt dem Unternehmen, den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu planen. Sie wird bei Studienergebnissen, Berichten, großen Investitionen oder Vorstandswechseln genutzt. Die Bedingungen, einschließlich Datum und Uhrzeit, sollten deutlich auf dem Material stehen und vom Journalisten bestätigt werden.

Eine Sperrfrist beruht auf Vertrauen, nicht auf Zwang. Die meisten Redaktionen halten sie ein, doch das Risiko einer vorzeitigen Veröffentlichung bleibt. Informationen, die besonderen Anforderungen unterliegen, etwa den Veröffentlichungspflichten börsennotierter Gesellschaften, sollten daher nicht vor ihrer offiziellen Bekanntgabe an Medien gehen. Solche Fälle sind stets unter Beteiligung eines Juristen zu besprechen.

Für den Vorstand ist die Sperrfrist ein Instrument der Zeitsteuerung, kein Schutz der Vertraulichkeit. Würde eine vorzeitige Veröffentlichung ernsthaft schaden, sollte die Information niemandem außerhalb eines engen Kreises vorab zugänglich sein.

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